Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 2 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Kai Hofmann |
Status: | Geprüft |
Beschlossen am: | 24.04.2016 |
Eingereicht: | 07.08.2016, 18:57 |
S5: Satzungsänderung § 9 – Protokolle der Kreisvorstandssitzungen zugänglich machen
Antragstext
In § 9 Absatz 5 Satz 2 werden nach dem Wort „mitgliederöffentlich“ die Wörter
„und stellt auch seine Protokolle datenschutzkonform den Mitgliedern zur
Verfügung“ eingefügt.
Begründung
Ziel dieser Änderung ist es mehr Transparenz zu schaffen, so dass sich Mitglieder, welche nicht an einer Kreisvorstandssitzung teilnehmen konnten, über deren Ergebnisse informieren können. Weiterhin wird es so auch möglich Beschlüsse aus der Vergangenheit zu recherchieren und nachzuvollziehen.
Bisheriger Wortlaut der Satzung
§ 9 Abs. 5: „Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung gebunden. Er tagt mitgliederöffentlich. Gäste können nach Einladung des Kreisvorstandes zugelassen werden. Zur Wahrung des Datenschutzes kann die Öffentlichkeitausgeschlossen werden. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht. Der finanzielle Teil ist von den KassenprüferInnen zu prüfen.“
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