Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 2 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Kai Hofmann |
Status: | Geprüft |
Beschlossen am: | 24.04.2016 |
Eingereicht: | 07.08.2016, 18:57 |
S3: Satzungsänderung § 8 – KMV-Einladungen auch per E-Mail
Antragstext
§ 8 Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Der Kreisvorstand lädt zur Kreismitgliederversammlung mit einer Frist von 7
Tagen (Poststempel bzw. E-Mail-Absendedatum) unter schriftlicher Angabe eines
Tagesordnungsvorschlages per Post und/oder E-Mail ein.“
Begründung
Ein Großteil der heutigen Kommunikation findet elektronisch statt. Insbesondere werden elektronische Briefe schneller zugestellt und sparen auch Kosten/Ressourcen und machen uns ortsunabhängiger. Aus diesem Grunde wollen wir mit der Zeit gehen und auch dieses inzwischen nicht mehr ganz so neue Medium offiziell für den Versand der Einladungen zu KMV's nutzen. Um Mitglieder, welche keinen Zugang zu diesem Medium haben, nicht auszuschliessen, können die Einladungen an diese aber auch weiterhin per Briefpost versendet werden.
Bisheriger Wortlaut der Satzung
§ 8 Abs. 1 Satz 4: „Der Kreisvorstand lädt zur Kreismitgliederversammlung mit einer Frist von 7 Tagen (Poststempel) unter schriftlicher Angabe eines Tagesordnungsvorschlagesein.“
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